SCHLAGSTÖCKE
Schlagstöcke sind gem. Waffengesetz Hieb- und Stoßwaffen. Sie können von Personen über 18 Jahren frei erworben werden. Das Führen außerhalb der Wohn- und Geschäftsräume und des eigenen befriedeten Besitztums ist verboten.
Schlagstöcke sind gem. Waffengesetz Hieb- und Stoßwaffen. Sie können von Personen über 18 Jahren frei erworben werden. Das Führen außerhalb der Wohn- und Geschäftsräume und des eigenen befriedeten Besitztums ist verboten.